Mit Erlass des Bundesministeriums betreffend Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach §15 Epidemiegesetz werden mit sofortiger Wirkung sämtliche Veranstaltungen über 100 Personen Indoor sowie über 500 Personen Outdoor bis 3. April 2020, 12:00 Uhr untersagt. Wir versuchen gerade, die aktuell im Vorverkauf befindlichen Veranstaltungen in diesem Zeitraum zu verlegen. Bereits gekaufte Tickets behalten für diese ihre Gültigkeit, im Falle einer endgültigen Absage können Tickets bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden.
Aktuelle Informationen über den jeweiligen Stand der Veranstaltung veröffentlichen wir unmittelbar, sobald wir diesen wissen.