Durch das von der Bundesregierung im April 2020 beschlossene Kunst-, Kultur-, und Sportsicherungsgesetz waren Veranstalter dazu berechtigt, für Events,
die nach dem 13. März 2020 nicht zum ursprünglich geplanten Termin stattfinden konnten, den Ticketpreis auch in Form eines Gutscheins zu erstatten.
Ab wann kann ein Veranstaltergutschein zurückgegeben werden?
Die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins
kann frühestens ab 01.01.2023 (sofern die Veranstaltung erstmalig im Jahr 2020 oder im 1. Halbjahr 2021 hätte
stattfinden sollen) bzw.
01.01.2024 (sofern die Veranstaltung erstmalig im 2. Halbjahr 2021 oder im 1. Halbjahr 2022 hätte stattfinden sollen) beantragt
werden.
Wie kann die Auszahlung eines Veranstaltergutscheins beantragt werden?
Gutscheininhaber:innen finden ab 01.01.2023 alle Infos zur Auszahlung unter folgendem Link:
www.oeticket.com/campaign/veranstaltergutschein
Unter diesem Link wird man ab 01.01.2023 zu einer Online Plattform geführt, in der man die Auszahlung der Veranstaltergutscheine beantragen kann.
Nach Angabe des Gutscheincodes sowie der Kunden- und Bankdaten wird der Auszahlungsantrag an den Veranstalter übermittelt. Zur Nutzung des Services
benötigt man aus Sicherheitsgründen ein oeticket Kundenkonto.
Sollte keine Möglichkeit zur Beantragung über die Online Plattform bestehen, dann empfehlen wir Ihren Kund:innen die Veranstaltergutscheine per
Einschreiben (unter Angabe der Kontakt- und Bankdaten) an den Veranstalter (siehe Informationen auf dem Veranstaltergutschein) zu schicken.
Bei Rückfragen können sich Gutscheininhaber:innen auch an die oeticket Service Hotline unter 01/96 0 96 wenden.
Zu den öffentlichen Veranstaltungen der NXP Veranstaltungsbetriebs GmbH gibt es ein COVID-Sicherheitskonzept, das in Absprache mit der Gesundheitsbehörde entwickelt wurde.
Abgestimmt auf die aktuelle Situation und Entwicklung werden Maßnahmen verstärkt bzw. gelockert.
Es kann neben den mittlerweile gängigen Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen zu einer Adaptierung bei der Sitzplatzbestuhlung (Mindestabstand) kommen sowie zu einer Reduzierung
des Fassungsvermögens, einer Erweiterung des Einlassbereiches, spezielle Schulung des Personals bzw. Involvierung des Sanitätspersonals, max. Kapazitätserweiterung bei den
sanitären Anlagen, Adaptierung beim gastronomischen Angebot und eine deutliche Beschilderung und Info-Aushänge vor Ort.
- Nehmen Sie bitte sicherheitshalber eine FFP2 Maske zur Veranstaltung mit, denn je nach Verordnung und Sicherheitslage könnte eine Maskenpflicht verordnet werden.
- Bitte halten Sie zu jeder Zeit einen Mindestabstand zu Personen außerhalb Ihres Haushalts ein und vermeiden Sie Stau-Situationen, insbesondere an Ein- und Ausgängen sowie an den Konzertbars.
- Bitte halten Sie sich an die allgemeingültigen Hygieneregeln wie Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen oder -desinfizieren etc. Desinfektionsmittelspender stehen am Areal zur Verfügung.
- Bitte informieren Sie sich über die am Veranstaltungstag gültigen Bestimmungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Bitte bleiben Sie der Veranstaltung unbedingt fern und der Kartenpreis wird rückerstattet
-) bei Krankheitsgefühl
-) wenn Sie eine Infektion mit dem Coronavirus nicht ausschließen können
-) wenn Sie erkrankt sind
-) wenn Sie Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten
-) bei Verdachts- oder Krankheitsfall in Ihrem näheren sozialen oder beruflichen Umfeld
Aktuelle Coronamaßnahmen finden Sie auf der
Website des Gesundheitsministeriums.
Bitte lesen Sie sich auch die Programminformationen zu der von Ihnen besuchten Veranstaltung hier auf vaz.at durch. Falls notwendig weisen wir dort explizit auf bestimmte Regeln hin.
Vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen!
 © Carina Antl |
23.3. Josh. live 2023
|
| |
 © Fab Fox/Sikktainment |
24.3. Fab Fox Fabulous
|
|
 © The Chippendales |
25.3. The Chippendales 2023
|
| |
 © www.lukasbeck.com |
19.4. Josef Hader
|
|
 © Bernhard Fibich |
22.4. Bernhard Fibich 2023
|
| |
 © FMV / Fechter Management |
23.4. Otto Schenk
|
|
 © STARGARAGE Entertainment GmbH |
28.4. Melissa Naschenweng
|
| |
 © Sebastian KonoPix |
6.5. Thommy Ten & Amélie
|
|
 © Sebastian KonoPix |
7.5. Thommy Ten & Amélie
|
| |
 © Moritz Schell |
17.5. Hawi D´Ehre
|
|
 © Karl Schöndorfer |
21.5. Pippi Langstrumpf
|
| |
 © Carina Antl |
25.5. Ina Regen
|
|
 © NXP |
14.6. Tanz in den Sommer
|
| |
 © Lions |
23.-24.6. Lions Flohmarkt 2023
|
|
 © Ralph Larmann |
25.6. Tom Jones
|
| |
 © Roxanne de Roode |
2.7. Beth Hart
|
|
 © George Holz |
9.7. Suzanne Vega
|
| |
 © nxp |
5.8. Oldtimermarkt
|
|
 © Heimo Spindler |
17.-19.8. Frequency Festival 2023
|
| |
 © Martino Le |
29.9. Alexander Eder & Band
|
|
 © Christian Barz |
7.10. Nik P. & Band
|
| |
 © Elisabeth Lechner |
13.10. Poxrucker Sisters
|
|
 © Cocomico Theater |
15.10. Bibi Blocksberg 2023
|
| |
 © David Slomo |
21.10. Rian
|
|
 © Hans Leitner |
11.11. Gernot Kulis
|
| |
 © Bernhard Fibich |
16.12. Bernhard Fibich 2023
|
|
 © Stefan Gergely |
20.12. Alex Kristan 2023
|
| |
 © Fechter Management |
2.6. Shaolin Mönche 2024
|
|
 © Max Lottmann |
18.10. Andreas Ferner 2024
|
| |
|